Formulare - Gebührenordnung - Kirchgesetz
Folgende Formulare stehen als pdf zur Verfügung (das Herunterladen erfolgt beim Anklicken):
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) ist ein finanzieller Betrag, um die Kosten für die Instandhaltung und Pflege der Friedhöfe zu decken.
Unterhalt und Sicherung der Wege, Laubrechen, Strauchschnitt, Unkrautjäten, Winterdienst mit Streuen der Wege, Brunnenreparaturen und -reinigung, Sanierung der Wasserleitungsrohre, Landschaftsbau und Verkehrssicherung, Unterhalt von Toilettenanlagen (wenn vorhanden), Abfallbeseitigung, Kosten für Werk- und Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen, Energie- und Wasserkosten
Seit dem 01. Januar 2024 sind auf unseren Friedhöfen nur noch sogenannten Bio-Urnen zugelassen.
Biologisch abbaubare Ascheurnen/Aschekapseln werden in der Regel aus 100 % organischen, biologischen Materialien gefertigt und zersetzen sich mit der Zeit im Boden. Im Durchschnitt brauchen Bio-Urnen zwischen 5-15 Jahren, bis sie vollständig zersetzt sind