Formulare - Gebührenordnung - Friedhofsgesetz

Folgende Formulare stehen als pdf zur Verfügung (das Herunterladen erfolgt beim Anklicken):

 

Gebührenordnung FH
Ev. Kirchengemeinde Seegefeld

Unsere Gebührenordnung mit einigen Rechnebeispielen zum Download

Gebührenordnung Stand 2025

Anmeldung zur Beisetzung
(für Bestattungsdienstleister)

Das Formular als pdf zum Download klassich zum "analogen" Ausfüllen

Anmeldung zur Beisetzung

Friedhofsgesetz ev. FhG 


Das Friedhofsgesetz der ev. Friedhöfe - die Friedhofssatzung

Friedhofsgesetz ev. Kirchgesetz

"Was kostet ein Grab?"


Einige Rechenbeispiele zu den Kosten von Grabstätten

Flyer "Was kostet ein Grab"

Bestattungsdienstleister haben nunmehr auch die Möglichkeit, per Online-Formular ihre Beisetzung bei uns anzumelden und auch Dokumente hochzuladen. Die Anmeldung ist jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Verwaltung verbindlich.

weiter zur Online-Anmeldung

Seit dem 01. Januar 2024 sind auf unseren Friedhöfen nur noch sogenannten Bio-Urnen zugelassen.

Biologisch abbaubare Ascheurnen/Aschekapseln werden in der Regel aus 100 % organischen, biologischen Materialien gefertigt und zersetzen sich mit der Zeit im Boden. Im Durchschnitt brauchen Bio-Urnen zwischen 5-15 Jahren, bis sie vollständig zersetzt sind. Enstprechende Nachweise sind der Friedhofsverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Was ist die FUG und welchen Zweck erfülllt sie?

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) ist ein finanzieller Betrag, um die Kosten für die Instandhaltung und Pflege der Friedhöfe zu decken.

Dazu können gehören:

Unterhalt und Sicherung der Wege, Laubrechen, Strauchschnitt, Unkrautjäten, Winterdienst mit Streuen der Wege, Brunnenreparaturen und -reinigung, Sanierung der Wasserleitungsrohre, Landschaftsbau und Verkehrssicherung, Unterhalt von Toilettenanlagen (wenn vorhanden), Abfallbeseitigung, Kosten für Werk- und Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen, Energie- und Wasserkosten